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   BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23   

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https://dejure.org/2023,37526
BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23 (https://dejure.org/2023,37526)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2023 - 4 StR 215/23 (https://dejure.org/2023,37526)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2023 - 4 StR 215/23 (https://dejure.org/2023,37526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 21 StGB, § 24 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt bei versuchtem Mord; Zusammenfassende Würdigung der festgestellten Tatumstände

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Strafbefreiender Rücktritt bei versuchtem Mord; Zusammenfassende Würdigung der festgestellten Tatumstände

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 40
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21

    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23
    Dieser sogenannte "Rücktrittshorizont" ist sowohl bei der Beurteilung eines Fehlschlags als auch für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 3 StR 32/23 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 6 mwN).

    Diese betrifft daher auch die tateinheitlich erfolgte - an sich rechtsfehlerfreie - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB (vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 8) und zieht zudem die Aufhebung der auf § 63 StGB gestützten Maßregelanordnung nach sich.

  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters,

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23
    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erfasst (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 StR 637/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18 Rn. 11 mwN; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23
    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 StGB von vornherein aus; umgekehrt kommt es nur dann, wenn ein Fehlschlag nicht gegeben ist, auf die Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch an, die für die vom Täter zu erbringende Rücktrittsleistung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 Rn. 33 mwN).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23
    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erfasst (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 StR 637/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18 Rn. 11 mwN; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 637/19

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Rücktrittshorizont, maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23
    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erfasst (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 1 StR 637/19 Rn. 10 mwN; Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18 Rn. 11 mwN; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 35/23

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung: nur

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so dass für eine strafschärfende Berücksichtigung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 6 StR 35/23 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 31.05.2023 - 3 StR 32/23

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlags in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23
    Dieser sogenannte "Rücktrittshorizont" ist sowohl bei der Beurteilung eines Fehlschlags als auch für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 3 StR 32/23 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 458/10

    Voraussetzungen des strafbefreienden Rücktritts vom unbeendeten Versuch eines mit

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23
    Zwar wird sich in Fällen offenkundig besonders gefährlicher Tathandlungen, deren Erfolgseignung der Täter erkennt, seine Vorstellung von der Möglichkeit des Erfolgseintritts oft schon aus den objektiven Umständen der Tat erschließen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 StR 458/10 Rn. 10).
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